Die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Praxis des Bundesgerichts
Zusammenfassung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat das Bundesgericht seit ihrer Einführung in einer Vielzahl von Fällen beschäftigt. Stets neue Probleme waren und sind zu beurteilen. So stellte sich zu Beginn, bevor die Verordnung des Bundesrates (UVPV) in Kraft getreten war, insbesondere die Frage, ob Art. 9 USG direkt anwendbar sei. Das Bundesgericht bejahte dies. Sodann gab die UVP-Pflicht Anlass zu Diskussionen, weil noch kein Katalog der pflichtigen Anlagen bestand. Zu Rate gezogen wurden darum die Vorarbeiten zu Art. 9 USG. Die darin vom Gesetzgeber genannten Anlagen und diejenigen, die aufgrund der allgemeinen Erfahrung klar zu jenen zählen, welche die Umwelt erheblich belasten, erachtete das Bundesgericht als UVP-pflichtig. In Zweifelsfällen wurde allerdings auf die noch zu erlassende Verordnung verwiesen. Mit Veröffentlichung der UVPV stellte das Bundesgericht strikt auf den Anhang der Verordnung ab. Es hielt denn auch in späteren Entscheiden fest,…
Zeitschrift URP
URP 2004 394
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag