Lärmschutz; Empfindlichkeitsstufen
Auszug
VerwGer GE, Urteil vom 23.03.2004
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 7
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Art. 43
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Wenn bereits bewilligte Pläne betreffend die Zuordnung von Lärm-Empfindlichkeitsstufen nachträglich wesentlich geändert werden, müssen sie erneut öffentlich aufgelegt werden (E. 7). Die Lärm-Empfindlichkeitsstufen von Zonen sind grundsätzlich ihrer Nutzung gemäss festzulegen. Sind letztere bereits in einem nicht mehr reduzierbaren Ausmass mit Lärm vorbelastet, so besteht ausnahmsweise die Möglichkeit einer Höhereinstufung gemäss Art. 43 Abs. 2 LSV. Von diesem Recht darf jedoch nur mit äusserster Zurückhaltung Gebrauch gemacht werden; andernfalls würde man gewissermassen vor dem Lärm kapitulieren (E. 20).
Zeitschrift URP
URP 2004 520
Publikationsart
Entscheid