Strassenerschliessung einer Pendleralp; UVP-, Rodungsbewilligungs-, Koordinationspflicht
Leitsätze
Die geplante Weganlage unterliegt nicht der UVP-Pflicht, da die Fläche des Perimetergebiets 396,9 ha beträgt und damit unterhalb des massgeblichen Schwellenwerts von 400 ha liegt (vgl. Anh. Ziff. 80.1 bzw. 80.2 UVPV). Da die Vorinstanz mit einer Auflage sichergestellt hat, dass die Bewirtschaftung nicht intensiviert wird, dürften die Auswirkungen auf die Umwelt nicht derart sein, dass in den Perimeter des Projekts zur Erschliessung der unteren Alpstafel auch das gesamte Weideland der oberen Alpstafel einbezogen werden müsste (E. 4, insbes. E. 4.4). Weder mit der bisherigen Nutzung und Pflege des Waldes noch mit der geplanten Holznutzung bzw. Waldpflege lässt sich eine Notwendigkeit der geplanten Weganlage für die Bewirtschaftung des Waldes begründen. Auch aus der damit verbundenen Komfortsteigerung ergibt sich keine betriebliche Notwendigkeit. Die Weganlage ist damit nicht forstlicher Art, sondern stellt eine Zweckentfremdung von Wald dar. Sie bedarf…
Zeitschrift URP
URP 2005 358
Publikationsart
Entscheid