Coordination matérielle: l'approche de la jurisprudence du Tribunal fédéral
Zusammenfassung
Bevor die Koordinationsgrundsätze 1997 im Bundesgesetz über die Raumplanung (Art. 25a RPG) geregelt wurden, waren sie in der Rechtsprechung des Bundesgerichts seit 1990 klar umschrieben worden (Grundsatzurteil BGE 116 Ib 50 betreffend Deponie Chrüzlen). Auf dieser Basis sind die Abläufe der formellen Koordination seither auf Bundesebene und in den Kantonen überarbeitet und verbessert worden. Dieser Prozess war notwendig, um grundsätzlich eine kohärente Anwendung der Raumplanungs- und Umweltschutznormen zu gewährleisten (materielle Koordination). Diese Koordination kann durch die Anwendung allgemeiner juristischer Grundsätze umgesetzt werden, zum Beispiel durch denjenigen des Vorrangs des Bundesrechts; in komplexen Planungs- und Bauverfahren verlangt das Gesetz jedoch oft nach einer allgemeinen Interessenabwägung, deren Kriterien sich abstrakt nur schwer umschreiben lassen. Es lässt sich nun feststellen, dass der Begriff der materiellen Koordination…
Zeitschrift URP
URP 2005 444
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag