Koordination in der Richtplanung
Zusammenfassung
Der Richtplan stellt die formelle Koordination über das Richtplanverfahren mit den üblichen Kooperations- und Konsultationspflichten unter den betroffenen Behörden sicher. Materiell fliessen die umweltrechtlichen Anliegen über die Ziele und Grundsätze gemäss Art. 1 und Art. 3 RPG in die Richtplanung ein. RPG, RPV und Umweltrecht äussern sich nicht explizit zur Frage der materiellen Koordination von Raumplanung und Umweltschutz. Auch die bundesrechtlichen Vorgaben im «Leitfaden für die Richtplanung» des Bundesamts für Raumentwicklung bleiben inhaltlich vage und abstrakt. Grosse Vorhaben von überörtlicher Bedeutung (Einkaufszentren, Freizeitanlagen, Kiesgruben, Deponien etc.) sind aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Umwelt jedenfalls im Richtplan zu behandeln. Die VLP-ASPAN hat am Beispiel der publikumsintensiven Einrichtungen (PE) die Koordination von Raumplanung und Umweltschutz in den kantonalen Richtplänen untersucht. Es ergibt sich kein…
Zeitschrift URP
URP 2005 465
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag