Das revidierte Altlastenrecht des Bundes
Zusammenfassung
Ausgehend von einer von alt Nationalrat Peter Baumberger 1998 eingereichten Parlamentarischen Initiative erarbeitete die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie eine Vorlage zur Änderung der bundesgesetzlichen Bestimmungen über die Sanierung von Altlasten (Art. 32c–32e Umweltschutzgesetz). Der Schwerpunkt der Revision wurde auf die Bestimmung über die Kostenverteilung (Art. 32d) gelegt; bei den materiellen Pflichten im Zusammenhang mit der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlasten bleibt es im Wesentlichen beim Alten. Neu wurde ein Art. 32bbis geschaffen, der eine Kostenbeteiligung des Urhebers der Belastung und der früheren Standortinhaber vorsieht, wenn verunreinigtes Aushubmaterial entsorgt werden muss. Nach umfangreichen Gesetzgebungsarbeiten konnte die Vorlage am 16. Dezember 2005 von den eidgenössischen Räten verabschiedet werden. Die Rechtsänderung tritt voraussichtlich am 1. Juli 2006 in Kraft. Die…
Zeitschrift URP
URP 2006 329
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag