Nachhaltige Entwicklung im Völkerrecht: Begriff – Ursprung – Qualifikation
Zusammenfassung
Dieser Beitrag befasst sich zunächst mit den Begriffen «Nachhaltigkeit» und «Nachhaltige Entwicklung». Als «nachhaltig» wird eine Nutzung natürlicher Ressourcen bezeichnet, die sich auf Dauer aufrechterhalten lässt, weil nur soviel geerntet wird, wie nachwächst. Der Begriff der «Nachhaltigen Entwicklung» bezeichnete ursprünglich eine langfristig umweltverträgliche wirtschaftliche Entwicklung. Heute steht er vor allem für die Forderung, bei wirtschaftlichen, sozialen und Umweltschutzvorhaben jeweils die Anliegen aller drei Bereiche zu berücksichtigen. Der Gedanke, dass Entwicklung umweltverträglich sein muss, wurde erstmals in der so genannten Stockholm-Deklaration von 1972 formuliert. Der Begriff der Nachhaltigen Entwicklung verdankt seine heutige Popularität dem Brundtland-Report von 1987. Vom Brundtland-Report über die für die Nachhaltige Entwicklung zentralen Rio-Dokumente (Rio-Deklaration und Agenda 21) bis zum «Weltgipfel für…
Zeitschrift URP
URP 2006 439
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag