Fahrleistungsmodell
Leitsätze
Das sog. Fahrleistungsmodell ist das zentrale Element des Massnahmenplans Luftreinhaltung des Kantons Bern im Bereich Personenverkehr (E. 2.2). Dieses Modell unterscheidet beim zulässigen Wachstum des motorisierten Personenverkehrs zwischen der Grundentwicklung und der Realisierung von verkehrsintensiven Vorhaben (VIV) ab 2'000 Fahrten DTV. Bei der Bestimmung dieser Limite werden nur die neuen bzw. zusätzlichen Fahrten einbezogen, nicht auch der Verkehr, der auf Nutzungen in bereits bestehenden Bauten zurückzuführen ist (E. 3.2.2). Vorhaben, die nicht mehr als 2'000 zusätzliche Fahrten DTV verursachen, können also die für die Grundentwicklung vorgesehene Fahrleistung in Anspruch nehmen (E. 3.2.3). Gemäss dem Massnahmenplan des Kantons Bern gilt das gleiche Abgrenzungskriterium, also die Limite von 2'000 Neufahrten, auch für die Frage, ob es sich bei einem Bauvorhaben um einen überdurchschnittlichen Emittenten handelt, bei dem verschärfte…
Zeitschrift URP
URP 2006 894
Publikationsart
Entscheid