Problematik der invasiven Neobiota auf Bundesebene
Zusammenfassung
Die Rechtssetzungsarbeiten zur Regelung invasiver Neobiota stehen vor ihrem Abschluss. Ausgehend von Art. 29a USG werden vom Entwurf der Freisetzungsverordnung vom 21. November 2005 (EFrSV) gebietsfremde, gebietsfremde-invasive und pathogene Organismen erfasst. Im Sinne eines Auffangtatbestandes wird mit der Freisetzungsverordnung jeder Umgang mit allen «umweltgefährdenden» Organismen, also mit Pflanzen und Tieren geregelt; ausgenommen sind nur die in Spezialerlassen wie der Jagdverordnung und der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei geregelten Organismen. Die Freisetzungsverordnung ordnet für den Inhaber gebietsfremder Organismen eine Selbstkontrolle (Art. 11 Abs. 1 EFrSV [Inverkehrbringen]) und damit eine allgemeine Sorgfaltspflicht (Art. 4 EFrSV) an. Mit invasiven und pathogenen Organismen darf in der Umwelt nicht direkt umgegangen werden. Für invasive Organismen ist eine Ausnahmebewilligung (Art. 11 Abs. 3 EFrSV) vorgesehen. Für die…
Zeitschrift URP
URP 2007 393
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag