Bebauungsplan für Einkaufszentrum «Länderpark»; UV-Bericht; Erschliessung durch öffentlichen Verkehr; Parkplatzzahl
Leitsätze
Im Umweltverträglichkeitsbericht sind die Emissionen der Altanlage – hier eines Einkaufszentrums – mit den zu erwartenden Emissionen der geplanten neuen Anlage zu vergleichen. Der in Art. 9 Abs. 2 lit. a USG enthaltene Begriff des «Ausgangszustandes» meint nicht den Zustand ganz ohne Anlage, sondern den Zustand mit der vorbestehenden Altanlage (E. 4). Das vorliegend geplante erweiterte Einkaufszentrum ist aus Sicht der Luftreinhaltung als neue Anlage zu betrachten und liegt in einem lufthygienisch übermässig belasteten Gebiet. Es ist deshalb verschärften Emissionsbegrenzungen zu unterstellen. Weil es sich zwar um einen überdurchschnittlichen Emittenten handelt, die übermässige Luftbelastung aber nicht auf diesen allein zurückzuführen ist, sind die erforderlichen Emissionsbegrenzungen nicht isoliert, sondern grundsätzlich in Ausführung des Massnahmenplans koordiniert anzuordnen (E. 5). Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs liegen…
Zeitschrift URP
URP 2007 474
Publikationsart
Entscheid