Einkaufszentren; UVP-Pflicht bei funktioneller Abhängigkeit
Leitsätze
Die UVP-Pflicht besteht, sofern mehrere Anlagen, welche zusammen den Schwellenwert überschreiten, sich funktionell ergänzen. Sind sie jedoch funktionell unabhängig, sind eine Zusammenrechnung und eine dadurch begründete Projekt-UVP nicht vertretbar (E. 2.2). Wesentliche Elemente für die Begründung des funktionalen Zusammenhangs sind die Zusammenarbeit zwischen den Bauherren oder die gemeinsame Organisation derselben (E. 2.4), zeitgleiche Planung, abgestimmtes oder koordiniertes Bauvorhaben, die betriebliche Einheit aller beteiligten Einzelprojekte (E. 2.5) oder eine gemeinsame Organisation bzw. Zielsetzung der verschiedenen Verkaufsbe-triebe (E. 2.6). Im vorliegenden Fall liegt kein gemeinsames Parkleitsystem der verschiedenen Betriebe vor, sondern ein kommunales für das gesam-te Gebiet dieses richtplanmässigen Wirtschaftsschwerpunktes, wobei die einzelnen Gebäude je über eine separate Einfahrt in ihre (eigene) Tiefgarage verfügen (E. 2.6). Die…
Zeitschrift URP
URP 2007 485
Publikationsart
Entscheid