Schutz von Biotopen und gefährdeten Arten in einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung
Leitsätze
Als Elemente des allgemeinen Schutzziels der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung sind sowohl die uneingeschränkte Erhaltung der Gesamtheit der Moorbiotope als auch die Erhaltung der weiteren Biotope anzusehen, die zur besonderen Schönheit und zur nationalen Bedeutung der betreffenden Moorlandschaft beitragen (E. 2.7.1). Aufgabe der Moorlandschaftsplanung ist es, die Schutzziele gemäss NHG, MLV und der kantonalen Sachplanung in operable Schutzbestimmungen umzusetzen. Dies umfasst sowohl die Definition der zu erhebenden Elemente als auch deren Kartierung und Sicherung durch geeignete Schutz- und Unterhaltsmassnahmen. Soweit der Teilzonenplan für die betreffende Moorlandschaft nur die Moorbiotope von nationaler und regionaler Bedeutung ausscheidet, Moorbiotope von lokaler Bedeutung und die übrigen für die Moorlandschaft charakteristischen Biotope hingegen weder kartiert noch bezeichnet, lassen sich daraus keine konkreten Massnahmen ableiten (E. 2.7.2).…
Zeitschrift URP
URP 2007 844
Publikationsart
Entscheid