Vollzug Luftreinhaltung bei kleinen Holzfeuerungen

Zusammenfassung

Visuelle Kontrollen bei kleinen handbeschickten Holzfeuerungen helfen die Atemluft vor gefährlichen Schadstoffen wie Kohlenmonoxid, Staub, Russ, Schwermetalle und Dioxine zu schützen. Die geltenden Emissionsbegrenzungen der LRV sind gerade bei den zahlreichen kleinen Holzfeuerungen konsequenter als bisher durchzusetzen. Nach Inbetriebnahme solcher Anlagen ist die Einhaltung der anlagetechnischen und betrieblichen Anforderungen zwingend durch Fachpersonen zu überprüfen (Vollzugsbehörden, Heizungsfachleute). Später ist die Einhaltung der Betriebs- und Brennstoffvorschriften wiederkehrend zu kontrollieren (Kaminfeger, Anlagebetreiber). Die klimapolitisch begründete Unterstützung von Holzfeuerungen sollte auf emissionsarme Systeme beschränkt bleiben. Für die finanzielle Förderung von handbeschickten Holzfeuerungen sind neben der Konformität auch Anforderungen an einen emissionsarmen Betrieb und die Qualität der Brennstoffe festzulegen.

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Zeitschrift URP

URP 2007 973

Publikationsart

Redaktioneller Beitrag

Autorin/Autor/Instanz

Fritz Zürcher