Vollzug Luftreinhaltung bei kleinen Holzfeuerungen
Zusammenfassung
Visuelle Kontrollen bei kleinen handbeschickten Holzfeuerungen helfen die Atemluft vor gefährlichen Schadstoffen wie Kohlenmonoxid, Staub, Russ, Schwermetalle und Dioxine zu schützen. Die geltenden Emissionsbegrenzungen der LRV sind gerade bei den zahlreichen kleinen Holzfeuerungen konsequenter als bisher durchzusetzen. Nach Inbetriebnahme solcher Anlagen ist die Einhaltung der anlagetechnischen und betrieblichen Anforderungen zwingend durch Fachpersonen zu überprüfen (Vollzugsbehörden, Heizungsfachleute). Später ist die Einhaltung der Betriebs- und Brennstoffvorschriften wiederkehrend zu kontrollieren (Kaminfeger, Anlagebetreiber). Die klimapolitisch begründete Unterstützung von Holzfeuerungen sollte auf emissionsarme Systeme beschränkt bleiben. Für die finanzielle Förderung von handbeschickten Holzfeuerungen sind neben der Konformität auch Anforderungen an einen emissionsarmen Betrieb und die Qualität der Brennstoffe festzulegen.
Zeitschrift URP
URP 2007 973
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag