Bemessung von Grundwasserschutzzonen
Leitsätze
Die engere Schutzzone (Zone S2) wird bei Lockergesteinsgrundwasser so dimensioniert, dass die Fliessdauer des Grundwassers vom äusseren Rand der Zone S2 bis zur Grundwasserfassung oder -anreicherungsanlage mindestens zehn Tage und der Abstand vom Fassungsbereich (Zone S1) bis zum äusseren Rand der Zone S2 in Zuströmrichtung mindestens 100 Meter beträgt. Dieser Mindest- abstand kann unter bestimmten Umständen verkleinert werden (E. 2). Bei einem durchlässigen Grundwasserleiter («Wildflysch») sind die Voraussetzungen für eine Verkleinerung des Abstands zwischen der Zone S1 und dem äusseren Rand der Zone S2 nicht erfüllt (E. 3.2 und 3.5). Angesichts der Heterogenität des Grundwasserleiters genügen die bereits durchgeführten hydrogeologischen Untersuchungen den für die Ausscheidung der Zone S2 notwendigen Erhebungen (E. 3.4).
Zeitschrift URP
URP 2009 519
Publikationsart
Entscheid