La transparence des administrations fédérales et cantonales à l‘épreuve de la Convention d‘Aarhus sur le droit d’accès à l‘information environnementale
Zusammenfassung
Auf internationaler Ebene hat sich das Recht auf Zugang zu den von den öffentlichen Ämtern gehaltenen Informationen verbreitet. Auf nationaler Ebene wurde dieses Recht durch das eidgenössische Öffentlichkeitsgesetz, das im Jahr 2006 in Kraft getreten ist, konkretisiert. Obwohl die Umweltinformationen im Sinne der Aarhus-Konvention in diesen Anwendungsbereich gehören, fallen die von den Kantonen gehaltenen Informationen nicht darunter. Bis heute kennen nur etwa die Hälfte aller Kantone ein solches Recht über den Zugang zu Informationen, wobei bei vielen der übrigen Kantone diesbezüglich eine Anzahl an rechtlichen Baustellen offen sind. Überdies enthält das eidgenössische wie auch das kantonale Umweltrecht verschiedene Sonderregelungen, die ein Zugangsrecht zu spezifischen Dokumenten genehmigen. Der folgende Beitrag überprüft die bestehenden schweizerischen Regelungen im Hinblick auf die Aarhus-Konvention. Nach einer kurzen Darstellung der…
Zeitschrift URP
URP 2009 749
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag