Vergrösserung einer Inertstoffdeponie; Interessenabwägung im Gestaltungsplanverfahren, nicht erst im Baubewilligungsverfahren
Leitsätze
Die Erschliessung eines Industrie-, Kiesabbau- oder Deponieareals über Wohngebiete widerspricht den Planungsgrundsätzen und dem Grundsatz, wonach jedes Baugebiet seine Immissionen selbst tragen sollte. Solche Nutzungskonflikte sind im Rahmen der Überarbeitung der raumplanerischen Grundlagen zu lösen. Die Planungsgrundsätze sind allerdings blosse Entscheidungskriterien und Zielvorgaben, die keine absolute Geltung beanspruchen; in der Abwägung unterliegende Grundsätze können durchaus unberücksichtigt bleiben (E. 3.1.3). Die Anliegen von Benutzern und Anwohnern an der Sanierung einer Erschliessungsstrasse müssen im Gestaltungsplanverfahren, d.h. im Rahmen der UVP, geregelt werden und dürfen nicht vollständig auf das Baubewilligungsverfahren verlagert werden (E. 3.2.4). So steht es mit allen für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit eines Vorhabens relevanten Auswirkungen (E. 5.1.). Ebenso ist ein Gutachten der ENHK im Gestaltungsplanverfahren und…
Zeitschrift URP
URP 2009 877
Publikationsart
Entscheid