Gewässerschutz; Bemessung von Abwasseranschlussgebühren für Minergie- und Passivhäuser; inkl. Anmerkung der Redaktion
Leitsätze
Gebühren für den Abwasseranschluss von Wohnbauten dürfen nach dem Gebäudeversicherungswert bemessen werden (E. 2.1). Will eine Gemeinde auf solchen Abgaben für bestimmte Fälle eine Reduktion gewähren, muss sie dabei konsequent vorgehen und das Gleichbehandlungsgebot beachten. Wird bei Minergie- und Passivhäusern von der schematischen Bemessung abgewichen, so ist es sachlich geboten, auch bei Gebäuden mit besonderen Heizsystemen (Sonnenenergie, Erdwärme usw.) davon abzurücken (E. 2.3). Gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstossen zudem Gebührenreduktionen von 20 bzw. 60 Prozent bei der Sanierung von Minergie- und Passivhäusern, da nicht ersichtlich ist, dass die Sanierung dieser Haustypen in diesem Umfang teurer sein sollte als jene gewöhnlicher Bauten (E. 2.4).
Zeitschrift URP
URP 2010 106
Publikationsart
Entscheid