Bike-Trails im Wald
Zusammenfassung
Die Waldgesetzgebung von Bund und Kanton regelt das Radfahren im Wald als Bestandteil des allgemeinen Betretungsrechtes. Dabei müssen Velorouten, die auf dem forstlichen Wegnetz ausgeschildert werden (sogenannte Single-Trails) und solche, die auch abseits der Wege ge-fahren werden sowie Veranstaltungen und eigentliche Pisten im Wald voneinander unterschie-den werden. Letztere werden mit teilweise grossen baulichen Elementen ergänzt. Wegen der Linearität der Anlagen werden die Pisten meist als nicht-forstliche Kleinanlage be-willigt und benötigen keine Rodungsbewilligung. Im Bewilligungsverfahren ist neben der allge-meinen Koordination der Nutzungsinteressen im Wald speziell auf die Schutzobjekte zu achten. Neben der Schutzfunktion des Waldes ist dies insbesondere die Naturvorrangfunktion. Eben-falls werden faunistische und floristische Inventare und Schutzgebiete in die Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit miteinbezogen. Neben den waldrechtlichen…
Zeitschrift URP
URP 2010 367
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag