Rückbau einer Tankanlage; Koordination mit der altlastenrechtlichen Voruntersuchung
Auszug
VerwGer ZH, Urteil vom 11.08.2010
Leitsätze
Die streitbetroffene Tankanlage ist im Kataster der belasteten Standorte eingetragen und muss gemäss Eintrag bei einer Zustandsänderung untersucht werden. Deshalb setzt der behördlich angeordnete Rückbau der Entlüftungsrohre eine altlastenrechtliche Voruntersuchung voraus und muss mit deren Anordnung koordiniert werden (E. 3.1).
Zeitschrift URP
URP 2010 752
Publikationsart
Entscheid