Luftreinhaltung; Fahrleistungsmodell; fehlende Nutzungsangaben einer publikumswirksamen Einrichtung
Leitsätze
Wenn der Nutzungsmix für die Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens bedeutsam ist, muss die aus den vorgesehenen Nutzungen einer publikumsintensiven Einrichtung resultierende Fahrtenzahl Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens bilden. Nur mit diesem Verfahren kann präventiv verhindert werden, dass ein baupolizei- bzw. umweltrechtswidriger Zustand überhaupt erst eintritt (E. 4.4). Da im Baubewilligungsverfahren die Einhaltung des Fahrtenkontingents mangels Angaben zu den konkreten Nutzungen nicht geprüft werden konnte, wird dies in einem zusätzlichen Baubewilligungsverfahren nachzuholen sein (E. 5.4). Im Zentrum der umweltrechtlichen Beurteilung stehen nicht die künftigen Nutzerinnen und Nutzer, sondern die Art der Nutzung und das daraus resultierende Fahrtenaufkommen (E. 5.6).
Zeitschrift URP
URP 2011 170
Publikationsart
Entscheid