Reform des Umweltstrafrechts – internationale Entwicklung und nationaler Stand
Zusammenfassung
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen durch das Strafrecht bedarf einer dringlichen Reform. Im geltenden Recht verschwindet die Bedeutung des Strafrechts in zahlreichen Nebengesetzen. Die kantonale Praxis ist uneinheitlich, das gesetzlich vorgesehene Strafsanktionensystem wird dadurch entwertet. Dies entspricht weder der Bedeutung der natürlichen Lebensgrundlagen für Mensch und Umwelt noch dem internationalen Stand des Strafrechts. Die EU-Richtlinie 2008/99 hat einen Paradigmenwechsel eingeleitet, wird doch den EU-Mitgliedstaaten bindend vorgeschrieben, das nationale Umweltstrafrecht zu effektuieren und zu internationalisieren. Die Schweiz kommt nicht daran vorbei, gravierende Umweltbelastungen mit potentiell gefährlichen Auswirkungen als Straftatbestände in das StGB aufzunehmen. Dabei empfiehlt sich auch eine gesetzliche Regelung für die Scharnierstelle Umweltverwaltungsrecht/Strafrecht, und zwar durch eine Beschränkung und Präzisierung der…
Zeitschrift URP
URP 2011 95
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag