Katastrophenschutz; Lagerkonzept, Sanierung und Dokumentation der betrieblichen Eigenkontrolle
Leitsätze
Zur Konkretisierung der Störfallverordnung darf auf die Richtlinie «Leitfaden für die Lagerung von gefährlichen Stoffen» abgestellt werden, welche die Fachstellen mehrerer Kantone erarbeitet haben (E. 5.3). Die Verpflichtung, ein Lagerkonzept einzureichen, das näheren Aufschluss über das Gefährdungspotential und Wege zu deren Beseitigung aufzeigt, ist angesichts des qualifizierten öffentlichen Interesses an der Vermeidung einer Gewässerverschmutzung begründet (E. 5.3). In der Gewässerschutzzone Au ist das Gefährdungspotential durch Isopropanol, welches zudem leicht entzündlich ist, als hoch einzustufen. Die Verpflichtung zur Schaffung einer Auffangwanne ist daher sinnvoll und nicht rechtsverletzend (E. 5.3). Die von den Behörden geforderte Rückhaltung des Löschwassers mit eigens zu diesem Zweck vorgesehenen handelsüblichen Barrieren dient der notwendigen Sanierung der betrieblichen Anlage; die Gründe dafür sind angesichts des grossen…
Zeitschrift URP
URP 2011 455
Publikationsart
Entscheid