Mobilfunkanlage; schädliche Effekte der elektromagnetischen Strahlungen auf Fledermäuse
Leitsätze
Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind auf den Schutz von Menschen und nicht von Tieren zugeschnitten. Da Vögel und Fledermäuse sich im gesamten Luftraum aufhalten können, werden sie von den Immissions- und Anlagegrenzwerten der NISV nicht erfasst. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die NISV keine abschliessende Regelung für den Schutz von Fledermäusen und Vögeln gegen nichtionisierende Strahlung enthält (E. 3.2). Zwar gibt es vereinzelte Meldungen über Störungen von Fledermäusen durch elektromagnetische Felder von Mobiltelefonen oder Basisstationen. Gegen einen erheblichen negativen Einfluss von Mobilfunkstrahlung auf Fledermäuse spricht jedoch die Tatsache, dass die Fledermauspopulationen in den letzten 15 bis 20 Jahren, in denen der Mobilfunk flächen-deckend ausgebaut wurde, nicht zurückgegangen ist (E. 3.4). Eine über die NISV hinausgehende vorsorgliche Emissionsbegrenzung im Sinne des USG ist nicht angezeigt, weil durch deren…
Zeitschrift URP
URP 2011 434
Publikationsart
Entscheid