Entwicklungen und Erfahrungen mit der Gesetzesdelegation in der Umweltgesetzgebung
Zusammenfassung
Gesetzesdelegationen ermächtigen den Bundesrat, ergänzendes gesetzesvertretendes Verordnungsrecht zu erlassen. Sie spielen in erster Linie im USG, das als Delegationsgesetz bezeichnet werden kann, eine wichtige Rolle. Das USG delegiert die konkrete Regelung der Begrenzung der Umweltbelastung systematisch an den Bundesrat. Einen eher geringen Umfang an Gesetzesdelegation weisen dagegen die Gesetzgebungen über Natur- und Landschaftsschutz, Walderhaltung sowie Naturgefahren auf. Im Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz typisch ist die Delegation der Bezeichnung von nationalen Schutzobjekten sowie von geschützten Tier- und Pflanzenarten. In etlichen Umweltbereichen bestehen Delegationssysteme. Am meisten Erfahrung konnte bisher mit dem zweiseitig geprägten Delegationssystem beim Immissionsschutz gesammelt werden. Dessen rechtliche Grundlage nach Art. 11-18 USG besteht seit dem Erlass des USG von 1983 unverändert. Das Delegationssystem kann gesamthaft und im…
Zeitschrift URP
URP 2011 871
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag