Lärmschutz; Lärmimmissionen eines Ballspielplatzes
Leitsätze
Fehlen für die konkrete Lärmbelastung Belastungsgrenzwerte in der Lärmschutzverordnung, können unter Umständen fachlich fundierte ausländische oder private Richtlinien eine Entscheidungshilfe bieten. Die Kriterien, auf welchen diese Unterlagen beruhen, müssen jedoch mit denjenigen des schweizerischen Lärmschutzrechts vereinbar sein. Für die Beurteilung der Lärmbelastung von Sportanlagen können die deutsche Sportanlagenlärmschutzverordnung und die Vollzugshilfe des BAFU vom Mai 2010 zu Lärm von Sportanlagen (Entwurf) herangezogen werden (E. 2.1). Das Ruhebedürfnis des Nachbarn des Schwimmbades mit dem Ballspielplatz ist mit der Einschränkung des Spielbetriebes von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr an Werk- sowie an Sonn- und Feiertagen genügend gewahrt (E. 2.6.2). Das Vorsorgeprinzip wird dadurch, dass zwischen dem Strandbad und zwei davon beträchtlich entfernten Bauprojekten keine Gesamtbeurteilung des Lärms vorgenommen wurde, nicht verletzt (E. 2.6.3).…
Zeitschrift URP
URP 2012 24
Publikationsart
Entscheid