Schutzwürdiges Interesse; Lärm- und Schadstoffimmissionen bei militärischen Flugbewegungen
Leitsätze
Die Grundsätze zur Beschwerdebefugnis können auch herangezogen werden, um das schützwürdige Interesse an der Feststellung der Widerrechtlichkeit von Lärm- und Luftimmissionen zu beurteilen, die nicht einer bestimmten Anlage zugerechnet werden können (E. 4.4). Da die Lärmimmissionen der Kampfjets trotz grosser Flughöhe am Boden deutlich wahrnehmbar sind, sind Personen, die unterhalb der Trainingsräumen wohnen, häufiger von Fluglärm betroffen als andere. Aufgrund der Stationierung der Kampfflugzeuge in Meiringen finden in diesem Gebiet besonders viele Trainingsflüge statt. Somit sind die Gesuchsteller, welche in diesem Gebiet wohnen, in jedem Fall besonders von den Lärmimmissionen betroffen und haben ein Interesse an der Feststellung der Widerrechtlichkeit der mit den Flugbewegungen einhergehenden Immissionen welche keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Flugplatz aufweisen und nicht Gegenstand des bisherigen und noch hängigen Sanierungsverfahrens…
Zeitschrift URP
URP 2012 307
Publikationsart
Entscheid