Lärmimmissionen; Beschwerdelegitimation bei Fluglärm
Leitsätze
Aufgrund der deutlichen Hörbarkeit des Lärms durch den Flugverkehr von und zum Helipoirt verursachten Lärm auf ihren Liegenschaften ist die im vorliegenden Fall betroffene Grundeigentümerin – ungeachtet einer allfälligen Lärmzunahme – grundsätzlich berechtigt, gegen den geplanten Neubau einer Flugplatzanlage Beschwerde zu erheben (E. 2.4). Für die Bejahung der Beschwerdelegitimation genügt es, wenn zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Beschwerdeführerin durch die angefochtene Verfügung Lärmbelastungen hinzunehmen hat. Durch den Neubau des Bürogebäudes und das Nichtvorliegen einer Flubeschränkung bzw. eines SIL-Objektblattes ist die Flugplatzbetreiberin bei ihren betrieblichen Entscheidungen grundsätzlich frei und somit in der Lage, die Fluggastzahlen und die Kapazitäten jederzeit zu erhöhen. Diese mögliche Kapazitätserweiterung genügt, um die Einsprachelegitimation der Beschwerdeführerin zu begründen (E. 2.5 – 2.6.1).…
Zeitschrift URP
URP 2012 608
Publikationsart
Entscheid