Fluglärm; Fluglärmbedingte Minderwert von Renditeliegenschaften; Modell
Leitsätze
Die Beurteilung, ob die von der eidgenössischen Schätzungskommission (ESchK) verwendete Bewertungsmethode zur Bemessung des Minderwerts von Ertragsliegenschaften den rechtlichen Anforderungen genügt, ist eine Rechtsfrage und wird vom Bundesgericht grundsätzlich frei geprüft (E. 6.4). Gegenüberstellung der Modelle ESchK und das Modell MIFLU II (E. 7). Das Modell ESchK ist für die Bewertung von Renditeliegenschaften geeignet und theoretisch genügend abgesichert. Die ESchK und die Vorinstanz durften es daher als hinreichend plausibel und zuverlässig einstufen und ohne Bundesrecht zu verletzen an Stelle des im Auftrag der Enteigner entwickelten Modells MIFLU II anwenden (E. 12.4). Im Einzelnen: Die im hedonischen Modell ESchK festgestellte negative Korrelation zwischen Fluglärmbelastung und Transaktionspreis stellt keine blosse Scheinkorrelation dar (E. 8.5.2). Das Modell ESchK basiert mit insgesamt 143 Liegenschaften mit Fluglärmeinfluss auf einer…
Zeitschrift URP
URP 2012 644
Publikationsart
Entscheid