Lärmschutz; Beschwerdelegitimation bei einer geplanten Fachmarktfiliale
Leitsätze
Sind beim Bau oder Betrieb einer projektierten Anlage mit Sicherheit oder grosser Wahrscheinlichkeit Immissionen zu erwarten, wird das Beschwerderecht in der Regel anerkannt, unabhängig davon, ob eine grosse Anzahl von Personen betroffen sind (E. 2.4). Bei einem Abstand bis zu 100 m zum umstrittenen Bauvorhaben bejaht das Bundesgericht die Legitimation der Nachbarn regelmässig. Es handelt sich bei diesem Abstandsmass allerdings nicht um einen verbind¬lichen absoluten Wert, denn die Legitimation ergibt sich nicht allein durch die räumliche Nähe, sondern aus der daraus herrührenden besonderen Betroffenheit (E. 2.3). Im vorliegenden Fall ist die räumliche Nähe und damit eine besondere Betroffenheit zu bejahen, da der Rahmen mit 90 m Entfernung nicht ausgeschöpft wird (E. 2.3 und 2.5). Auch im Rahmen der Praxis, die Legitimation bei einer Verkehrszunahme von 10 Prozent als recht- und zweckmässig zu bejahen, handelt es sich nicht um einen absoluten Wert.…
Zeitschrift URP
URP 2012 692
Publikationsart
Entscheid