Moorschutz; Vereinbarkeit der Benützung einer vorbestehenden Forststrasse als Wanderweg mit den Schutzzielen
Leitsätze
Zur ungeschmälerten Erhaltung des inventarisierten Flachmoors sind geeignete Schutz- und Unterhaltsmassnahmen zu treffen (E. 7.2). Die zukünftige Benützung eines vorbestehenden Forstwegs als Wanderweg darf für das Moorbiotop nicht zu zusätzlichen Beeinträchtigungen irgendwelcher Art führen. Die Nutzung des Forstweges durch Wanderer kann zur Zunahme von Störungen der Fauna und Flora führen. Weil Waldgebiete zwischen dem Flachmoor und dem Forstweg solche Störungen mehrheitlich abschirmen können, ist die Verlegung des Wanderwegs im konkreten Fall grundsätzlich mit dem Moorschutz vereinbar. Die bestehende Hundeleinepflicht ist dabei konsequent durchzusetzen und es sind Informationstafeln entlang des Wanderweges aufzustellen. Bei einer dennoch festzustellenden Beeinträchtigung des Moorgebietes sind zusätzliche Schutzvorkehrungen zu treffen (E. 7.4).
Zeitschrift URP
URP 2012 908
Publikationsart
Entscheid