Altlastensanierung; prozentuale Kostenverteilung für notwendige Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung; Nichteintreten
Leitsätze
Im Zusammenhang mit Belastungen eines ehemaligen Werkareals durch Abfälle prüfte das Bundesgericht, ob der vorinstanzliche Entscheid, welcher gestützt auf Art. 32d USG die Kosten für die notwendigen Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung des belasteten Grundstücks prozentual verteilt hat, ein Endentscheid im Sinne von Art. 90 BGG ist. Weil noch nicht festgelegt worden ist, welche Sanierungsmassnahmen im Detail umgesetzt werden müssen, weil folglich unklar ist, wie hoch die Kosten für die Sanierung insgesamt ausfallen werden, und weil die Kostenbeiträge dementsprechend noch nicht betragsmässig, sondern erst prozentual festgelegt worden sind, schliesst der vorliegend angefochtene Entscheid das Verfahren weder insgesamt noch für einen Teil der Beteiligten ab. Es handelt sich somit um einen Zwischenentscheid (E. 1.3). Im Verfahren zur Sanierung von Standorten, welche durch Abfälle belastet sind, kann ein Zwischenentscheid unter Umständen…
Zeitschrift URP
URP 2015 529
Publikationsart
Entscheid