Gewässerschutz; Kiesabbau im Gewässerschutzbereich Au
Leitsätze
Im Gewässerschutzbereich Au zum Schutz nutzbarer unterirdischer Gewässer ist der Kiesabbau unter dem Grundwasserspiegel unzulässig (E. 2.1). Die in der Gewässerschutzkarte eingetragenen Gewässerschutzbereiche sind (anders als die Gewässerschutzzonen) allerdings nur behörden- und nicht grundeigentümerverbindlich und können deshalb im Anwendungsfall überprüft werden (E. 2.2). In quantitativer Hinsicht ist massgeblich, ob Grundwasser in einer Menge vorhanden ist, dass es bei nachhaltiger Nutzung einen Beitrag zur regionalen oder kommunalen Versorgung leisten kann; dabei ist auch die Eignung eines Grundwasservorkommens für die Trinkwasserversorgung in Notlagen, nicht aber der Bedarf, zu berücksichtigen (E. 5.2.2). Für die qualitative Eignung genügt es, wenn das Grundwasser die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält oder nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren einhalten könnte; massgeblich ist der natürliche Zustand des…
Zeitschrift URP
URP 2016 342
Publikationsart
Entscheid