Beschwerderecht der Organisationen nach NHG betreffend Zonenplanrevision; Frage nach einer unzulässigen Kleinbauzone
Leitsätze
Die Beibehaltung des umstrittenen Perimeters in der Bauzone ist materiell als Einzonung zu verstehen, da das Gebiet seit Erlass des zur Revision stehenden Plans weder bebaut noch hinreichend erschlossen wurde und die Rechtmässigkeit des Plans insbesondere unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Baulandbedarfs zweifelhaft erscheint. Die Zonenplanrevision muss demnach den Einzonungsvorgaben des RPG genügen; sie darf insbesondere zu keiner unzulässigen Kleinbauzone führen (E. 2.3.2). Da das fragliche Gebiet vom bestehenden Siedlungsgebiet entfernt in einer kantonalen Naturschutzzone liegt, erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass die Revision zur Schaffung einer unzulässigen Kleinbauzone im Sinne von Art. 24 ff. RPG führt. Die Anwendung der erwähnten Bestimmungen stellt eine Bundesaufgabe dar, womit die Beschwerdeberechtigung der Organisation zu bejahen ist (E. 2.4).
Zeitschrift URP
URP 2016 597
Publikationsart
Entscheid