Revision der VBLN und zu erwartende Auswirkungen
Zusammenfassung
Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) hat zum Zweck, den darin aufgenommenen Schutzobjekten insbesondere im Bereich von Bundesaufgaben einen, im Vergleich zum allgemeinen Schutz nach Art. 3 NHG, qualifizierten Schutz zukommen zu lassen. Ein Objekt von nationaler Bedeutung, das in ein Inventar des Bundes nach Art. 5 NHG aufgenommen wurde, verdient gemäss Art. 6 Abs. 1 NHG in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung, jedenfalls aber die grösstmögliche Schonung. Da Ausgestaltung und Schutzwirkung des BLN anlässlich einer Evaluation als mangelhaft beurteilt wurden, wurde das BLN einer Revision unterzogen. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob die Ziele der BLN-Revision, mithin eine bessere Schutzwirkung und ein einfacherer Vollzug, mit dem nun vorliegenden Entwurf eines neuen BLN (E-BLN) erreicht werden können.
Zeitschrift URP
URP 2016 647
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag