Natur- und Heimatschutz; Variantenprüfung – Erfordernis der grösstmöglichen Schonung bei einem schweren Eingriff in ein BLN-Objekt; Umfahrungsstrasse
Leitsätze
Zur Umfahrung der Ortschaft Twann ist eine zweispurige Nationalstrasse mit zugehöriger Tunnelverlängerung, einem Anschlussbauwerk und offenen Hangeinschnitten von rund 150 bzw. 200 m im Rebhang geplant. Das Bauvorhaben liegt im Gebiet «linkes Bielerseeufer», das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) als Schutzobjekt verzeichnet ist. Da es vorliegend um einen schweren Eingriff in ein BLN-Objekt geht, ist dem Interesse des Natur- und Heimatschutzes ein hohes Gewicht beizumessen. Die gesetzliche Forderung nach grösstmöglicher Schonung des betreffenden Gebietes verleiht dem Erhaltungsinteresse zusätzliches Gewicht (E. 17.1). Mit Realisierung der von den Beschwerdeführern bevorzugten Variante lässt sich ein im Vergleich zur Amtsvariante deutlicher Gewinn für den Natur- und Heimatschutz und damit eine bessere Schonung des BLN-Gebietes erzielen (E. 17.2). Diese von den Beschwerdeführern wie auch von der ENHK und…
Zeitschrift URP
URP 2017 298
Publikationsart
Entscheid