Eine Aue ist standortgebundener als eine Trinkwasserfassung – der Bundesgerichtsentscheid vom 11. Juni 2013 (1C_410/2012) unter der Lupe
Zusammenfassung
An der Reuss in der Region Oberfreiamt des Kantons Aargau ist ein ausserordentliches Potenzialgebiet für die Regeneration von Auenlebensräumen erhalten geblieben, weil in der Vergangenheit kein Hochwasserschutzdamm gebaut wurde, so dass bis heute ein natürlicher Überflutungs- und Rückhalteraum von ca. 28 ha besteht. Auf rund 20 ha des Reussegger Schachens in der Gemeinde Sins sollen Reuss-Seitenarme gebaut und andere Auenlebensräume entstehen. Im Kernbereich des Potenzialgebiets liegen zwei Grundwasserpumpwerke, welche das Ausschöpfen des Auenentwicklungspotenzials verhindern, womit zwei öffentliche Interessen aufeinanderprallen. Der Kanton als Hauptträger des Auenprojekts eruierte deshalb ausserhalb des künftigen Auengebiets einen in qualitativer und quantitativer Hinsicht gleichwertigen Ersatzstandort für die Trinkwassernutzung. Nachdem keine vertragliche Lösung zustande gekommen war, wehrte sich der Träger der Trinkwasserversorgung erfolglos…
Zeitschrift URP
URP 2017 572
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag