Natur- und Heimatschutz; Anforderungen an die Interessenabwägung für ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung eines ISOS-Objekts
Leitsätze
Die Voraussetzungen für ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Bundesinventare stellen gemäss Art. 6 Abs. 2 NHG eine sachgesetzliche Konkretisierung des Verfahrens zur Interessenabwägung dar. Der Abwägungsprozess wird formell vorstrukturiert und materiell eingeschränkt. Durch die Aufnahme eines Objekts in das Bundesinventar ISOS ist das nationale öffentliche Schutzinteresse erstellt. Auf der Gegenseite dürfen konsequenterweise nur Eingriffsinteressen von ebenfalls nationaler Bedeutung in die Abwägung einbezogen werden. Die Prüfung der nationalen Bedeutung hat zweistufig zu erfolgen. Zunächst muss die Aufgabe als solche einem öffentlichen Interesse von nationaler Bedeutung dienen. Sodann muss feststehen, dass auch das zu beurteilende Einzelprojekt ausreichend zur Verwirklichung dieser Aufgabe beiträgt (E. 4.2). Die vorliegend in Betracht fallenden Interessen an der Siedlungsentwicklung nach innen und an der Förderung des…
Zeitschrift URP
URP 2018 16
Publikationsart
Entscheid