Gewässerschutz und Nutzbarmachung der Wasserkräfte; Erneuerung einer Konzession für ein Kleinwasserkraftwerk – Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheides und Planungspflicht auf Stufe Nutzungsplanung
Leitsätze
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist es ausnahmsweise geboten, bereits auf einen Zwischenentscheid – so wie hier auf einen vorinstanzlichen Rückweisungsentscheid – einzutreten, wenn es im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebots, innert angemessener Frist einen wirksamen Rechtschutz zu gewähren, unzumutbar wäre, die Parteien auf die Anfechtung des End- entscheides zu verweisen. Das vorliegende Verfahren betrifft die Erneuerung der Konzession zur Wasserkraftnutzung für ein Kleinwasserkraftwerk an der Rhone, in dessen Rahmen gewichtige öffentliche Interessen gegeneinander abzuwägen sind. Die das Konzessionsverfahren vorbereitenden Schritte haben bereits im Jahr 2004 begonnen, wobei bis zum rechtskräftigen Konzessionsentscheid mit einer weiteren langen Verfahrensdauer zu rechnen wäre, sollte das Bundesgericht die Rügen der Beschwerdeführer – insbesondere jene zur Planungspflicht – erst bei Anfechtung des Endentscheids beurteilen und…
Zeitschrift URP
URP 2018 258
Publikationsart
Entscheid