Fluglärm durch Kampfjets; analoge Anwendung der Belastungsgrenzwerte und Berechnungsmethoden für Militärflugplätze
Leitsätze
Streitgegenstand sind nur die Fluglärmimmissionen aus dem Trainingsraum West (Berner Oberland-Wallis). Die nach Art. 8 USG gebotene Gesamtbetrachtung mit den Immissionen des Flugplatzes Meiringen (An- und Abflüge; Schiessübungen) sind Gegenstand eines separaten Verfahrens (Flugplatzsanierungsverfahren) (E. 2.3). Da es vorliegend um den Lärm von Militärflugzeugen geht, ist es zulässig, sich an den Belastungsgrenzwerten zu orientieren, die in der LSV für den Lärm von Militärflugplätzen aufgestellt wurden. Es gibt zwar Anhaltspunkte, dass die auf Mittelungspegel beruhenden Belastungsgrenzwerte der LSV für die Nacht und die Tagesrandstunden ergänzungsbedürftig sein könnten. Es besteht aber kein Anlass der vom BAFU und der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) eingeleiteten Überprüfung der Belastungsgrenzwerte vorzugreifen, wenn es um Fluglärm im Trainingsraum (Berner Oberland-Wallis) geht, der tagsüber stattfindet (E. 6.2.1). Der…
Zeitschrift URP
URP 2018 352
Publikationsart
Entscheid