Generell-abstrakte Festlegung des Gewässerraums – die Quadratur des Kreises?

Zusammenfassung

Die nachfolgenden Bemerkungen zum Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 22. März 2017 (URP 2018 446) und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Kanton Aargau vom 1. März 2018 (URP 2018 426) erfolgen vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Kommentators im Kanton Luzern, wo die Festlegung des Gewässerraums im Ortsplanungsverfahren durch die Gemeinden erfolgt. Der Kanton macht den Gemeinden Vorgaben in der kantonalen Gewässerschutzverordnung und einer Arbeitshilfe. Den Gemeinden vorgeschrieben werden unter anderem die Breite der Gewässerräume und die Gewässerachsen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden im Rahmen des nutzungsplanerischen Vorprüfungs- und des Genehmigungsverfahrens überprüft. Die beiden Urteile dokumentieren sehr schön, dass sich die Kantone teilweise schwer tun mit der Umsetzung der Vorschriften zum Gewässerraum. Obwohl die Festlegung von Gewässerräumen im Grundsatz kaum bestritten ist, erweist sie sich in der Umsetzung…

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Zeitschrift URP

URP 2018 474

Publikationsart

Redaktioneller Beitrag

Autorin/Autor/Instanz

Erik Lustenberger, Dr. iur., Leiter Rechtsdienst, Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern