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URP 2018-5

Altlasten; Kostenverteilung; Übergang der Untersuchungskosten auf den Nachfolgebetrieb von Verhaltensverursachern

Entscheid

Leitsätze Der Nachfolgebetrieb von Verhaltensverursachern kann für die Kosten der Untersuchung eines belasteten Standortes belangt werden, da eine Geschäftsübernahme im Sinne des Obligationenrechts, d. h. die Übertragung sämtlicher Aktiven und Passiven, stattgefunden hat (E. 3.2–3.3). Die Kostentragungspflicht geht aber nur dann…

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Inhalt

Entscheid

Instanz

BGer I. öff. Abt.
07.09.2017

Original

1C_170/2017

Instanz

BGer I. öff. Abt.
21.02.2018

Instanz

BVerwGer
09.10.2017

Instanz

VerwGer ZH
20.12.2017

Instanz

VerwGer AG
01.03.2018

Instanz

KtGer BL
22.03.2017

Instanz

VerwGer BE
12.12.2017

Instanz

VerwGer BE
14.03.2018

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