URP 2018-5
Altlasten; Kostenverteilung; Übergang der Untersuchungskosten auf den Nachfolgebetrieb von Verhaltensverursachern
Entscheid
Leitsätze Der Nachfolgebetrieb von Verhaltensverursachern kann für die Kosten der Untersuchung eines belasteten Standortes belangt werden, da eine Geschäftsübernahme im Sinne des Obligationenrechts, d. h. die Übertragung sämtlicher Aktiven und Passiven, stattgefunden hat (E. 3.2–3.3). Die Kostentragungspflicht geht aber nur dann…
Inhalt
Entscheid
Instanz
BGer I. öff. Abt.07.09.2017
Original
1C_170/2017Instanz
BGer I. öff. Abt.21.02.2018
Original
1C_282/2016, 1C_294/2016Instanz
BVGer09.10.2017
Original
A-4470/2016Instanz
VerwGer BE12.12.2017
Instanz
VerwGer BE14.03.2018