Altlasten; Kostenverteilung; Berücksichtigung zivilrechtlicher Ansprüche und des wirtschaftlichen Interesses; verteilungsfähige Kosten
Leitsätze
Zur Bestimmung der Verursacherquote kann auch das zivilrechtliche Innenverhältnis im Rahmen der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessenlage von Bedeutung sein. Liegt noch kein rechtskräftiges zivilrechtliches Urteil vor, so prüft die Verwaltungsbehörde die zivilrechtlichen Verhältnisse im Rahmen der Sachverhaltsermittlung lediglich vorfrageweise. Da zivilrechtliche Ansprüche trotz eines rechtskräftigen Kostenverteilungsentscheids vor dem Zivilgericht verfolgt werden können, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz in Ausübung ihres Ermessens bezüglich strittiger zivilrechtlicher Fragen aus dem Mietvertrag auf den Zivilweg verweist. Eine Sistierung des verwaltungsrechtlichen Verfahrens drängt sich nur dann auf, wenn eine zivilrechtliche Vorfrage besonders komplex erscheint und die verwaltungsrechtliche Kostenverteilung nur vor dem Hintergrund einer rechtskräftigen Zivilentscheidung getroffen werden kann (E. 5.3–5.4). Eine…
Zeitschrift URP
URP 2018 418
Publikationsart
Entscheid