Gewässerschutz; Kanalisationsanschlussgebühr für einen Industriebetrieb mit geringen Abwassermengen
Leitsätze
Bei der Bemessung von Anschlussgebühren ist grundsätzlich nicht die effektive Nutzung massgeblich, sondern diejenige, die durch den Anschluss ermöglicht wird. Eine nicht direkt verursacherabhängige Pauschalisierung – vorliegend mit der Brutto-Betriebsfläche als Bemessungsgrundlage – ist deshalb an sich hinzunehmen. Daraus können sich allerdings unhaltbare Ergebnisse der Gebührenberechnung ergeben, die den Besonderheiten von Industriebetrieben nicht Rechnung tragen. Diesfalls ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein angemessenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Dazu ist der effektive Abwasseranfall mit dem gemäss der pauschalisierten Methode errechneten maximalen Abwasseranfall zu vergleichen. Besteht zwischen diesen beiden Werten ein massives Missverhältnis, ist von der schematischen Bemessung abzuweichen und die An schlussgebühr in Anwendung des Äquivalenzprinzips zu senken bzw. zu erhöhen (E. 3.4). Da für die Produktion und…
Zeitschrift URP
URP 2018 458
Publikationsart
Entscheid