Gewässerschutz; Festlegung des Gewässerraums – konkrete Normenkontrolle einer generell-abstrakten Regelung im kantonalen Recht
Leitsätze
Die bundesrechtlichen Anforderungen zur Festlegung des Gewässerraums sprechen gegen eine kantonale Regelung, welche den Gewässerraum – analog zu den Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung zum Uferstreifen oder zu den baurechtlichen Abstandsnormen – generell-abstrakt bestimmt. Die einschlägigen Vorgaben gebieten vielmehr die Berücksichtigung von Kriterien (so etwa jenen des Hochwasserschutzes, der Revitalisierung oder des Natur- und Landschaftsschutzes), die eine Betrachtung der konkreten Situation erfordern. Bei der Gewässerraumfestlegung sind mithin nicht flächendeckend einheitliche, sondern an die konkreten Verhältnisse angepasste Festlegungen vorzunehmen. Die Festlegung des Gewässerraums kann etwa im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung durch eine Anpassung der Bau- und Zonenordnungen erfolgen. In Betracht kommen aber auch der Erlass kantonaler Nutzungspläne oder die Durchführung einer kantonalen Fachplanung, welche alsdann in…
Zeitschrift URP
URP 2018 445
Publikationsart
Entscheid