Bau einer Windkraftanlage; Infraschall, Beschwerdelegitimation
Leitsätze
Verschiedene ausländische Studien und andere wissenschaftliche Unterlagen zeigen, dass bei Anwohnern, die weit mehr als 1000 m von einem geplanten Windpark wohnen, der Infraschall nicht mehr wahrnehmbar ist. Zudem gibt es keine wissenschaftlich und statistisch überzeugende Evidenz für nachteilige Auswirkungen des Infraschalls auf die Gesundheit (E. 5.1 u. 5.2). Vorliegend lässt sich daher keine besondere Betroffenheit der in grosser Distanz zu den geplanten Windenergieanlagen wohnenden Anwohner ableiten (E. 5.4). Der blosse Umstand, dass die Windenergieanlagen von der Wohnliegenschaft aus sichtbar sein werden, verschafft keine besondere Beziehungsnähe. Zwar sind die geplanten Windenergieanlagen von beträchtlichem Ausmass an exponierter Lage, jedoch wohnen die beschwerdeführenden Anwohner mindestens 2300 m entfernt und der Windpark ist in gegensätzlicher Richtung der Hauptaussichtsrichtung der Liegenschaft geplant. Dass es sich um ein landschaftlich…
Zeitschrift URP
URP 2018 721
Publikationsart
Entscheid