Naturschutz, Verhältnismässigkeit eines Eingriffs in einen Biberlebensraum
Leitsätze
Massnahmen, die eine wesentliche Beeinträchtigung des Biberlebensraums darstellen, dürfen nur aufgrund einer kantonalen Verfügung ergriffen werden und setzen eine umfassende Interessenabwägung unter Einbezug etwaiger Schutz-, Wiederherstellungs- oder ansonsten angemessener Ersatzmassnahmen voraus. Dabei sind auch zumutbare Präventionsmassnahmen zu prüfen (E. 2.1). Die auf vier Jahre hinaus erteilte Bewilligung sämtliche Biberdämme auf einem Abschnitt des Mülibachs zu entfernen, ist nicht verhältnismässig: Für den Bau der sanierungsbedürftigen Brücke und die Strassenausbesserungen würde eine einmalige Entfernung genügen. Dafür ist eine Bewilligung zur Dammentfernung bis 2021 in zeitlicher Hinsicht nicht erforderlich. Die Erteilung einer Dauerbewilligung einzig zur Beseitigung der Gefahr der Unterhöhlung im Uferbereich und des Feldweges würde den gesetzlich verankerten Schutz des Bibers vereiteln, da diese Problematik wegen den oft gewässernahen…
Zeitschrift URP
URP 2018 724
Publikationsart
Entscheid