Vergütungszins bei Altlastensanierungen – Bemerkungen zum Bundesgerichtsurteil 1C_524/2014 vom 24. Februar 2016 E. 10 (Crissier)
Zusammenfassung
Gegenstand des Entscheids BGer 1C_524/2014 vom 24. Februar 2016 (Crissier) bildet die Kostenverteilung für altlastenrechtliche Massnahmen auf einer ehemaligen Abfalldeponie in der Gemeinde Crissier VD. Die Massnahmen waren zunächst von der Bauherrin bzw. Standortinhaberin durchgeführt und finanziert worden (Art. 32c USG). Diese erwies sich in der Folge aber als nicht kostenpflichtige Verursacherin (Art. 32d USG). Deshalb forderte sie u. a., es sei ihr ein Zins von 5 Prozent auf die bevorschussten Kosten zu bezahlen. Das Bundesgericht folgte diesem Antrag und sprach ihr einen Vergütungszins von 5 Prozent zu. Diesem Zins, namentlich der Erwägung 10 des Urteils Crissier, widmet sich der vorliegende Beitrag. Laut Bundesgericht entschädigt der Vergütungszins die Massnahmenpflichtige dafür, dass sie durch die Bevorschussung der Kosten ihr Kapital während Jahren nicht anderweitig nutzen konnte, obwohl letztlich nicht sie, sondern die anderen Verursacher…
Zeitschrift URP
URP 2019 1
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag