Wasserbau, Naturschutz; Koordinationsgrundsatz im mehrstufigen Verfahren zur Wasserkraftnutzung im Fluss Calancasca
Leitsätze
Wird eine Wasserkraftnutzung in zwei Phasen genehmigt, wie im Falle des Kantons Graubünden, wo zuerst das Konzessionsgenehmigungs- und anschliessend das Projektgenehmigungsverfahren durchgeführt werden, müssen alle wesentlichen Aspekte des Projekts in der ersten Phase behandelt werden. Diese dürfen in der zweiten Phase nicht mehr in Frage gestellt werden (E. 4.3). Das strittige Projekt ist klar abgegrenzt und rechtfertigt keine Aufteilung. Die Wasserfassung ist ein relevanter Bestandteil der Anlage, da sie einen wesentlichen Einfluss auf den Bau anderer Teile der Anlage oder auf die Festlegung von Kompensationsmassnahmen nehmen sowie sich zudem auf das Landschaftsbild auswirken kann (E. 4.5.1). Ebenso ist das Gebäude des Wasserkraftwerkes ein wesentlicher Bestandteil der Anlage. Die von der Regierung angeordnete Auflage, das Gebäude unterirdisch zu bauen oder das Projekt zu überarbeiten und es den baulichen Eigenschaften der Bauten in der Umgebung…
Zeitschrift URP
URP 2019 261
Publikationsart
Entscheid