Energieversorgung; Zulässigkeit eines kantonalen Sondernutzungsplans für ein Pilotprojekt der Tiefengeothermie
Leitsätze
Streitgegenstand ist die Genehmigung eines Pilotprojekts zur Gewinnung von Erdwärme aus einer Tiefe von 3500–5000 m. Der Kanton ist kraft Bundesrecht zur Verfügung über den tiefen Untergrund befugt und kann dessen Nutzung regeln. Dazu bedarf es keiner ausdrücklichen Rechtsgrundlage auf kantonaler Ebene (E. 2). Das Bundesrecht schreibt den Kantonen nicht vor, welches Instrument zur Genehmigung von Geothermie-Projekten sie zu wählen haben. Auch wenn eine Konzession grundsätzlich angemessener erscheint, kann sich das kantonale Recht mit einem verwaltungsrechtlichen Vertrag oder (wie vorliegend) einer blossen Baubewilligung begnügen (E. 3). Die Vorgabe des Binnenmarktgesetzes, wonach die Übertragung der Nutzung kantonaler oder kommunaler Monopole auf Private auf dem Weg der Ausschreibung zu erfolgen hat, ist auf den vorliegenden Fall eines zeitlich und örtlich begrenzten Pilotprojektes (reine Erkundungsbohrung) nicht anwendbar (E. 4). Es ist weder…
Zeitschrift URP
URP 2019 420
Publikationsart
Entscheid