Massnahmen zur Anpassung an die Klimaveränderung und ihre Abstützung auf Art. 74 BV
Zusammenfassung
Aufgrund der Klimaveränderung muss auch die Schweiz in zahlreichen Bereichen Anpassungsmassnahmen treffen. Letztere sind sowohl auf internationaler Ebene als auch innerstaatlich Teil der Klimapolitik. Das geltende CO2-Gesetz fokussiert auf Minderungsmassnahmen, was im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision voraussichtlich beibehalten wird. Die Regelung der Anpassungsmassnahmen im CO2-Gesetz beschränkt sich bisher darauf, dem Bund aufzugeben, Anpassungsmassnahmen mit den Kantonen zu koordinieren und Grundlagen dafür bereitzustellen (Art. 8 CO2-Gesetz). Der Beitrag zeigt auf, wie die Anpassungsmassnahmen im internationalen und schweizerischen Recht eingebettet sind und untersucht die Frage, ob dem Bund gestützt auf den Umweltschutzartikel (Art. 74 BV) über die heutige gesetzliche Regelung hinaus eine generelle Kompetenz zukommt, Anpassungsmassnahmen zu regeln. Da anthropogene Klimaveränderungen als «Einwirkungen» im Sinne von Art. 74 Abs. 1 BV gelten…
Zeitschrift URP
URP 2019 497
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag